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Innenausschuss stimmt Waffenrechtsnovelle zu

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Am 20. Februar stimmten sämtliche Fraktionen des Innenausschusses mit Ausnahme der FDP-Fraktion der Novellierung des Waffengesetzes zu.

Peter Brade

Geplant ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern. Ein Verstoß gegen diese Regelung soll zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Entscheidend für das Mitführverbot der Messer war die öffentliche Lesung des Innenausschusses am 13. Februar.
 
Das Tragen von Anscheinswaffen soll dem Gesetzentwurf nach zukünftig in der Öffentlichkeit verboten sein. Anscheinswaffen sehen scharfen Waffen zum Verwechseln ähnlich. Diese könnten zu vermeidbaren Konfliktsituationen mit Polizeibeamten führen, in denen die Beamten möglicherweise ihre scharfen Waffen gegen Träger von Anscheinswaffen einsetzen.
 
Der Gesetzentwurf geht am 22. Februar im Bundestag in die dritte Lesung, bevor das Gesetz am 14.März vom Bundesrat endgültig verabschiedet wird.
 
 
 
-pm/hei-
Peter Brade

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