Knapp ein Jahr ist es her, dass ein Jäger von Polizisten auf einem Friedhof in (Nordrhein-Westfalen) erschossen wurde. Nun wurde das Verfahren gegen die Beamten eingestellt.
Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren bereits am 31. Januar dieses Jahres eingestellt. Ermittlungen des Polizeipräsidiums Essen hatten ergeben, dass die eingesetzten Polizeibeamten von einem gegenwärtigen Angriff des Jägers ausgehen konnten. Daher war der Schusswaffengebrauch aus Gründen der Notwehr rechtens.
ml