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Jäger haben keinen Anspruch auf Schalldämpfer

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Diese Entscheidung fiel gestern am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, nachdem ein Jäger gegen die Ablehnung seines Schalldämpferbedürfnisses geklagt hatte.

Wie in zahlreichen anderen Bundesländern bereits üblich wollte der Berliner Weidmann bei der Jagdausübung einen Schalldämpfer an seiner Jagdwaffe nutzen. Dies beantragte er bei der zuständigen Behörde. Doch die Zuständigen lehnten ab. Der Jäger wollte sich damit nicht zufrieden geben und ging vors Gericht.

Richter am Verwaltungsgericht Berlin befassten sich bereits am 25. Januar mit diesem Thema.

(Fotomontage: Max Sattler)

Ihre Entscheidung: Die Behörde hat richtig gehandelt. Der Jäger benötigt für die Jagd keinen Schalldämpfer. Damit wollte sich der Grünrock immer noch nicht zufrieden geben. Per Sprungrevision ging’s ans Bundesverwaltungsgericht. Und dort fiel gestern das Urteil.

Demnach bestehe bei Jägern kein waffenrechtliches Bedürfnis für den Erwerb von Schalldämpfern für das jagdliche Schießen. Weiterhin heißt es in der Pressemitteilung zu dieser Entscheidung: „Schließlich sind Schalldämpfer nicht erforderlich, um das Gehör der Jäger vor dem Mündungsknall zu schützen. Das Verwaltungsgericht hat bindend festgestellt, dass andere Mittel des Gehörschutzes gleich wirksam sind (Ohrkapseln, Im-Ohr-Schutz).

Vorerst dürften Jäger mit legal eingetragenen Schalldämpfern auf der sicheren Seite sein und mit den Dämpfern auf Jagd gehen dürfen. Doch die Gesetzgeber auf Bundes- bzw. Landesebene sind nun im Zugzwang. Rechtliche Sicherheit kann nun durch eine Änderung auf Bundesebene hergestellt werden. Im unwahrscheinlichen jedoch schlimmsten Fall droht ein Widerruf aller Schalldämpfererlaubnisse im Bundesgebiet für Jäger.

ml

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