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Jagdleiter erhält Bewährungsstrafe

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Das Landgericht Amberg hat heute den Jagdleiter, der für den tödlichen Jagdunfall bei Nittenau verantwortlich war, wegen fahrlässiger Tötung zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Zudem muss der 46-jährige Jäger den Eltern des Opfers 20.000 Euro und an eine gemeinnützige Organisation 10.000 Euro zahlen.

Mitte August 2018 kam es im bayerischen Nittenau (Landkreis Schwandorf) zu einem tödlichen Jagdunfall während einer Maisjagd. Damals starb ein 47-jähriger Regensburger, der als Beifahrer auf einer nahen Bundesstraße unterwegs war und von einem Projektil getroffen wurde.

Bei der Maisjagd ist Sicherheit oberstes Gebot! (Foto: Dr. Karl-Heinz Betz)

Auf der Anklagebank saß jetzt dafür der 46-jährige Jagdleiter, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte. Bei der Verhandlung schilderte er unter Tränen die Umstände der tragischen Jagdunfalls.

Die Bewährungsstrafe wird auf 3 Jahre ausgesetzt. Das Urteil wird binnen 1 Woche rechtskräftig, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden.

fh

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