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Jagdrecht: Keine Einschränkung durch Naturschutzrecht

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Die befürchteten Einschränkungen des Jagdrechts durch das neue Umweltgesetzbuch (UGB) bleiben aus. Jagd- und Naturschutzrecht auf Landesebene werden wie bisher zwei unabhängige, gleichberechtigte Rechtskreise darstellen.

 

Jagdrecht: Keine Einschränkung durch Naturschutzrecht
Das gab der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) am 10. Oktober in Bonn bekannt. Das Bundesumweltministerium verkündete danach kürzlich auf einem Symposium in Hannover die neue Entwicklung.

Die bisherigen Pläne des Umweltministeriums

Im ersten Diskussionsentwurf zum UGB vom November 2007 war vorgesehen, die Unberührtheitsklausel, die die Unabhängigkeit des Jagdrechts gegenüber dem Naturschutzrecht garantiert, gänzlich zu streichen. Nach heftigen Protesten von DJV und BAGJE sowie intensiven Gesprächen auf allen politischen Ebenen wurde die Trennung von Jagdrecht und Naturschutzrecht zumindest auf Bundesebene wieder eingeführt.
 
Dies hätte aber zur Folge gehabt, dass die erst kürzlich in der Föderalismusreform geregelten Länderkompetenzen hinsichtlich des Jagdrechts durch die Hintertür einkassiert worden wären. Mit der jetzt im BMU getroffenen Entscheidung kann das UGB künftig nicht ins Landesjagdrecht und somit auch nicht in den Katalog der jagdbaren Arten der Länder eingreifen.
 
 
-pm/hei-
 

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