Um dieses Thema ging es Dr. Axel Heider, Ministerialdirigent im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV), unter anderem auf dem diesjährigen Jagdrechtstag in Wetzlar.
Ministerialdirigent Dr. Axel Heider (rechts) sprach über die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen beim Thema Zuverlässigkeit (Foto: Dr. Rolf Roosen)
Konkret ging es um das Thema des Prinzips der Verhältnismäßigkeit beim Bewerten von Verstößen gegen die Zuverlässigkeit.
Ein Beispiel: Eine versehentlich auf dem Schreibtisch liegengelassene Patrone sollte nicht mit demselben Strafmaß bewährt sein wie das nicht dokumentierte längerfristige Verleihen eines Repetierers, welches in der Regel mit fünf Jahren Jagdscheinentzug geahndet wird.
Außerdem votierten die anwesenden etwa 50 Jagdjuristen einstimmig dagegen, dass Behörden einen Jagdscheinentzug länger als fünf Jahre verhängen.
rr