Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden: Dem Jäger, der bei Neersen (Nordrhein-Westfalen) 2013 mit Fallen, Lebend- und Giftködern Greifvögeln nachstellte, bekommt den Jagdschein entzogen.
Aufgrund der Schwere des Vergehens zog im April 2013 die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen den Jagdschein des Beschuldigten damals sofort ein. Die Klage zur Anfechtung dieser Entscheidung wurde nun abgelehnt. Der Jagdschein bleibt eingezogen.
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