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Jagdunfall in Dalberg: Bewährungsstrafe statt Gefängnis

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Im Berufungsprozess (Az: 7 Ns 1021 Js 17012/18) wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) wurde ein ehemaliger Jäger gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Außerdem muss der Angeklagte aus Rheinland-Pfalz 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Mann hatte im November 2018 bei einer Treibjagd in Dalberg auf Wildschweine geschossen und dabei eine 86-Jährige im Garten ihres Hauses getroffen. Die Frau verstarb. In einem ersten Urteil wurde der Todesschütze dafür im September 2019 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu 2,5 Jahren Haft verurteilt. Sein Verteidiger legte Berufung ein.

Im Berufungsprozess kam der Todesschütze nun mit einer Geld- und Bewährungsstrafe davon (Symbolbild: Pixabay)

Während der Grünrock im ersten Prozess noch erklärte, bei der Schussabgabe ausgerutscht zu sein (s. auch DJZ 11/2019), revidierte der Mann offensichtlich im Berufungsverfahren seine Aussage. Wie der swr einen Gerichtssprecher zitiert, gestand der Angeklagte nun, bewusst den Hang heruntergeschossen zu haben. Diese neue Aussage sowie der Umstand, dass der Mann seit dem Vorfall traumatisiert sei, dürften Anteil am jetzt für den Jäger milderen Urteil haben.

fh

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