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Jagdverband klagt gegen Jagdzeitverlängerung

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Der Landejagdverband Brandenburg hat gegen die Verlängerung der Jagdzeit auf Schalenwild wegen schwerwiegender Mängel und tierschutzrechtlicher Bedenken Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht.

Der Landesjagdverband Brandenburg klagt gegen die Jagdzeitverlängerung des MLUK (EKH-Pictures/AdobeStock)

Mit einer Allgemeinverfügung hat die Oberste Jagdbehörde Brandenburg des MLUK die Jagdzeit für Reh-, Dam- und Rotwild bis zum 31. Januar verlängert.

Nach Ansicht des LJV werden damit die tierschutzrelevanten und wildbiologischen Aspekte der Schonzeit für diese Wildarten (zum wiederholten Male) nicht berücksichtigt. „Diese wiederholte Entscheidung erweckt den Anschein, das den Verantwortlichen im MLUK jegliche Kenntnis der tierschutzrechtlichen und wildbiologischen Zusammenhänge fehlt und es nur darum geht, möglichst viel Schalenwild totzuschießen. Dazu besteht aber überhaupt kein Grund, denn im ganzen Land berichtet die Jägerschaft von deutlich abnehmenden Wildbeständen“, so LJV-Präsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. Wildtiere befänden sich in einem Energiesparmodus, jegliche Form von Stress und Störung bedeute einen höheren Energiebedarf, den sie in den vegetationsarmen Monaten nicht decken können und deshalb von ihren eigenen Reserven zehren müssen.

fh

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