Katzen in BaWü müssen drin bleiben: Zum Schutz des Rote-Liste-Vogels Haubenlerche
Katzen fangen nicht nur Mäuse (Foto: Marinaks /AdobeStock)
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis greift durch: Ab sofort dürfen in Walldorf bei Heidelberg Katzen im Süden der Stadt für die nächsten drei Jahre von April bis August nicht aus dem Haus! Grund ist ein Brutgebiet der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche. Bundesweit wird ihr Bestand auf weniger als drei- bzw. zweitausend Vögel geschätzt.
Wird eine Katze beim illegalen Freigang erwischt, zahlt der Halter 500 Euro. Schlägt eine Katze eine der geschützten Haubenlerchen, sind zwei Nullen mehr fällig!
Der Deutsche Tierschutzbund nennt die Anordnung „völlig unverhältnismäßig, rechtswidrig und tierquälerisch“. Stattdessen sollen Katzenschutzzäune errichtet werden. Der NABU befürwortet die bundesweit einzigartige Maßnahme dagegen, da Haubenlerchen als Bodenbrüter für Katzen leichte Beute sind, weist aber auch auf die Gefahr durch Füchse und Marder hin.
Nach Eingang von vier Widersprüchen muss das Regierungspräsidium nun zeitnah entscheiden.
ck