28.10.2015
Sichtlich enttäuscht ist der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen von der jüngsten Verlautbarung des NRW-Umweltministeriums, in der die aktuelle Diskussion und die Rechtsprechung über offenkundige Probleme mit verwilderten und wildernden Hauskatzen in Gänze ausgeblendet und umgangen werden.
Wildernde Katzen in NRW: Eine Problemlösung ist nicht in Sicht (Foto: F. Haacker) |
Auf die seit langem von Jägern, Tier- und Naturschützern gleichermaßen erhobene Forderung nach einer landesweiten Kastrations-, Registrierungs- und Chippflicht für Katzen geht das Ministerium ebenso wenig ein, wie auf die finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen, die nun für die Unterbringung von Fundkatzen verantwortlich sind.
Fundbüros der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen müssen aufgenommene streunende Katzen annehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am 15. Oktober entschieden (Az. 1 L 1290/15). Fundbüros und Tierheime sehen sich damit in vielen Fällen überfordert.
Bis Mitte April eines jeden Jahres melden Jäger ihre Jahresstrecken an die Unteren Jagdbehörden. Dort werden sie gesammelt und an das NRW-Umweltministerium weitergeleitet. Dass es ein gutes halbes Jahr dauert, bis dann landesweit eine Jahresbilanz vom Umweltministerium veröffentlicht werden kann, ist an sich schon ein Ärgernis, so LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg. Wenn jetzt aber immer noch keine einzige Streckenzahl von den dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten bekanntgemacht ist und stattdessen lediglich Daten von Katzen, die nach altem und neuem Gesetz gar nicht dem Jagdrecht unterliegen, vorgelegt werden, so kommt nicht nur ein Schelm auf die Idee, dass es dem Umweltministerium mit dieser Pressemeldung gar nicht um eine realistische Abbildung von Jagd und Jägern in NRW geht.
Auch der Umstand, dass die Katzendaten im Gegensatz zu jenen der eigentlichen Wildarten seit 2014 in einer besseren Qualität, nämlich regionalisiert, veröffentlicht werden, nährt diesen Verdacht.
Viel interessanter wäre doch eine Statistik über jene NRW-Kommunen, in denen schon eine Kastrations-, Chip- und Registrierungspflicht für Katzen besteht, so Müller-Schallenberg. Remmel hatte am Rande eines Streitgespräches am 29. Oktober 2014 gesagt, dass in seinem Haus eine solche Statistik existiere. Entsprechende Nachfragen des Landesjagdverbandes an das Umweltministerium zu dieser Liste blieben bisher aber mehrfach, außer einem Zwischenbescheid, unbeantwortet.
Müller-Schallenberg: Herr Minister, lassen Sie diese Nebelkerzen und machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben! Nutzen Sie Ihren Behördenapparat, um Probleme zu lösen, nicht um neue zu schaffen!
PM/LJV NRW