Jäger, die in Corona-Risikogebieten wohnen, müssen sich darauf einstellen, von Drückjagden der Landes- und Bundesforsten ausgeladen zu werden.
Diese unterliegen ja ohnehin strengen Corona-Regelungen. Ein staatlicher Forstbetrieb schrieb jetzt entsprechende Jäger an und teilte ihnen mit, dass sie an der gebuchten Drückjagd nicht teilnehmen können.
Es heißt in dem Schreiben: „Gemäß des Ihnen mit der Einladung bekanntgegebenen Corona-Merkblattes für Gesellschaftsjagden ist die Teilnahme für Jäger aus Corona-Risikogebieten gemäß Ausweisung des RKI nicht möglich. Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist Ihr Wohnort als Risikogebiet ausgewiesen. Ich muss Ihnen daher bedauerlicherweise die Teilnahmemöglichkeit für die geplante/n Ansitzdrückjagd/en absagen.“
Kommen Jagdgäste aus Corona-Risikogebieten, droht ein kurzfristiges „Hahn in Ruh“ (Foto: Beate Siebern)
Ob die Teilnahme bei vorgelegtem negativen Corona-Test möglich ist, wird offenbar unterschiedlich gehandhabt. Weitere Absagen können sich daraus ergeben, dass bei verschiedenen Forstämtern die Zahl der teilnehmenden Jäger deutlich verringert wird.
Die angesichts der drohenden ASP und des anstehenden Waldumbaus erforderlichen Abschüsse werden auf diese Weise erheblich erschwert.
hk