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Kritik am Waffenrechtsentwurf

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Bei einem konstruktiven Gespräch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer am Donnerstag legte Torsten Schill, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) und stellvertretend für den Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk (BIV), nochmals seine Kritikpunkte am Entwurf zur Waffengesetz-Novelle vor, die Seehofer als zuständiger Minister verantwortet.

Ende Januar hatten die betroffenen Verbände nur sehr kurzfristig Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme des neuen Gesetzes bekommen, das aus Anlass der in nationales Recht umzusetzenden EU-Waffenrichtlinie als Entwurf vorgelegt wurde. Dieser ginge aber weit über das eigentliche Ziel der EU, die Terrorismusbekämpfung, hinaus und würde vor allem den ohnehin zigfach überprüften Legalwaffenbesitzern wie auch Handel und Industrie zahlreiche Hindernisse in den Weg.

Horst Seehofer
Von links: Torsten Schill (Vizepräsident VDB), Minister Horst Seehofer, Britt Sieber und Dr. Hubert Koch (beide VDB/Koch Consulting) (Foto: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

Man habe den Eindruck, so mutmaßte der VDB Mitte März auf der Branchenleitmesse IWA OutdoorClassics in Nürnberg, dass alle im Bundesinnenministerium wie in einigen Bundesländern vorhandenen Restriktionen hineingepackt werden sollten, in der von der Wissenschaft lange wiederlegten Vorstellung, man könne über strengere Waffengesetze die Kriminalität eindämmen. So sollen etwa alle seit Jahrzehnten frei verkäuflichen Schwarzpulver-Nachbauten (die typische „Piratenpistole“ aus dem Balkanurlaub) und andere Dekowaffen nun bei der Behörde angemeldet werden, obwohl diese teilweise billigst hergestellten Kopien ohne das in Deutschland ohnehin erlaubnispflichtige Schwarzpulver gar nicht schießfähig sind. Auf die Behörden komme so eine offenbar völlig unterschätzte Antragsflut zu, zumal sich vom Waffengesetz bisher gar nicht betroffene Bürger bei Nichtkenntnis der neuen Regelung strafbar machen.

Regelmäßige Bedürfnisprüfungen auf Lebenszeit würden die teilweise wertvollen Jagd- und Sportwaffen in Leihgeräte verwandeln, weil die Behörden bei, etwa altersbedingter, Hobbyeinstellung die Abgabe anordnen können. Andere Nachbarländer haben die EU-Richtlinie deutlich praxisnäher umgesetzt, die Tschechen klagen gegen die Einschränkungen, der Schweiz (die auch zum Schengen-Raum zählt) steht noch ein Volksreferendum bevor. Schon bei einem Treffen mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Rande der IWA hatte der VDB betont, dass sich seine über 1.300 Mitgliedsunternehmen loyal an die Gesetze halten und der VDB auch aktiv an einer alltagstauglichen Umsetzung des mit der Richtlinie verknüpften Nationalen Waffenregisters mitwirke. Immerhin hänge für die meisten die berufliche Existenz vom neuen Gesetz ab.

PM VDB

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