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Landesjagdbeirat empfiehlt Rücknahme des Entwurfs zum Landesjagdgesetz Brandenburg

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Rein in die Tonne und neu machen! Das ist die Empfehlung des Brandenburger Landesjagdbeirats vom 4. April zum Referentenentwurf der Landesregierung für ein neues Jagdgesetz.

Rein in die Tonne und neu machen! Das ist die Empfehlung des Brandenburger Landesjagdbeirats vom 4. April zum Referentenentwurf der Landesregierung für ein neues Jagdgesetz. (Foto: Lisboa dreams / AdobeStock)

In seiner Sitzung hatte sich der Beirat mit dem am 4. März von der Obersten Jagdbehörde übermittelten Entwurf befasst.

Man stellte fest: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist geprägt von mangelhaftem Handwerk.“ Das Papier lasse jeglichen juristischen und gesetzgeberischen Sachverstand vermissen. So würden Begrifflichkeiten willkürlich und widersprüchlich verwendet. Die im November 2020 unterbreiteten Vorschläge des Forums Natur seien gar nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf stelle eine Willenserklärung da, sei aber als Gesetzestext inhaltlich und fachlich gänzlich abzulehnen.

Mit sieben gegen zwei Stimmen empfiehlt der Landesjagdbeirat deshalb „der Obersten Jagdbehörde, den vorgelegten Entwurf des Gesetzes der Landesregierung mit der Bezeichnung ‚Jagdgesetz für das Land Brandenburg‘ in Gänze zurückzuziehen und einer Neubearbeitung zuzuführen.“ Es wird festgestellt, dass der gegenwärtige Stand des Papieres keine Weiterbearbeitung durch Überarbeitung einzelner Aspekte zulässt. Der Jagdbeirat empfiehlt, zur Überarbeitung ein dialogorientiertes Format unter neutraler Moderation nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen der Verbände am 20. April 2022 zu installieren.

Der Landesjagdbeirat setzt sich nach § 56 (1) Landesjagdgesetz aus zehn Vertretern der Forstseite, der Jagdgenossenschaften, der Naturschutzverbände, der Jagdbehörde und zwei Jägern zusammen.

rdb

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