21.12.2015
Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin nicht als Tierschutzverein anerkannt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies eine Klage des Verbandes gegen die Nichtanerkennung ab.
Präsident Ralph Müller-Schallenberg. Für “seinen” LJV ist das Urteil eine echte Enttäuschung (Foto: Sebastian Jakob) |
Damit erhält der Verband auch weiterhin kein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten, berichtet unter anderem rp-online. Der Kläger fördere durchaus Ziele des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe, hieß es in der mündlichen Begründung.
Das NRW-Umweltministerium hatte einen entsprechenden Antrag der Jäger vom August 2013 abgelehnt. Das im Juni 2013 verabschiedete Landesgesetz räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein Klagerecht ein. Damit sollen sie sich für Tiere notfalls auch gerichtlich einsetzen können. Außerdem wird ihnen eine Mitwirkung an tierschutzrelevanten Verfahren des Landes ermöglicht.
Das Ministerium hat die Ablehnung damit begründet, dass der Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung aufgeführt habe.
Der Verband dagegen sieht sich als Treuhänder der frei lebenden Tierwelt. In einer Stellungnahme zeigte sich der Landesjagdverband NRW mehr als enttäuscht über das Urteil. Die Klage sei aus rein satzungskonformen Gründen abgewiesen worden, sagte LJV-Justiziar Hans-Jürgen Thies. Trotzdem will der Verband noch darüber entscheiden, ob er gegen das Urteil in Berufung geht. Erst wolle man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, sagte er weiter.
sj