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„Musterkläger“gesucht!

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Der Landesjagdverband Baden-Württemberg sucht derzeit einen freiwilligen, der mit ihm gemeinsam eine Musterklage gegen die Rechnungsstellung bei verdachtsunabhängigen Kontrollen von Waffenbesitzer durchficht.

 

Die seit vergangenem Jahres möglichen verdachtsunabhängigen Kontrollen von Waffenbesitzern werden nach dem unangekündigten Besuch den Waffenbesitzern in Rechnung gestellt. Dabei werden in Baden-Württemberg20 Euro je angefangene Viertelstunde fällig. Hier sieht der Landesjagdverband Baden-Württemberg offenbar Klärungsbedarf und fragt, wer helfen kann:
 
Die Aufbewahrung Ihrer Waffen und Munition wurde bei Ihnen zu Hause kontrolliert, obwohl Sie der Waffenbehörde bereits den Fragebogen zur Aufbewahrung Ihrer Waffen und Munition vollständig und richtig und fristgemäß übersandt hatten? Sie haben keinen sonstigen Anlass für die Kontrolle gegeben und es wurden bei Ihnen auch keine Verstöße festgestellt? Und jetzt sollen Sie die Kontrolle auch noch bezahlen?
Wenn Sie diese Fragen alle mit ja beantworten müssen, melden Sie sich bitte bei der LJV-Geschäftsstelle. Der Landesjagdverband stellt die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung anlässlich verdachtsunabhängiger Kontrollen bei gesetzestreuen Jägern in Frage und will diese ggf. in einem Musterverfahren gerichtlich überprüfen lassen.
 
Landesjagdverband
Baden-Württemberg e.V.
Felix-Dahn-Str. 41
70597 Stuttgart
 
 

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