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Mustervereinbarung für Wildfolge

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Eine Mustervereinbarung der Landesjägerschaft Niedersachsen soll die Wildfolge zwischen Reviernachbarn praktikabel regeln.

 

Die Wildfolge ist gesetzlich genau geregelt. Doch haben die schriftlichen Vereinbarungen zwischen Jagdnachbarn Vorrang. Mit solchen fixen Absprachen, wann und wie der Nachsuchende den Nachbarn informieren soll, wird nicht nur Vertrauen geschaffen, sondern auch Auseinandersetzungen vermieden. In der Wildfolgeregelung der LJN wird vorgeschlagen, dass Trophäe und Wildbret dem Ausgangsrevier zustehen sollen. Ob hierfür ein Entgelt gewährt wird oder die Vereinbarung von einer Gegenseitigkeit ausgeht, bleibt dabei den Vertragspartnern überlassen.
Die Mustervereinbarung lässt die besonderen Rechte des anerkannten Schweißhundegespanns nach § 28 NJagdG unberührt und bezieht sich generell auf alles Wild.
 
 


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