20.06.2014
Die Bundesregierung hat sich gegen eine verpflichtende Überprüfung von Waffenbesitzern im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgesprochen und teilt damit die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV).
Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit: Der DJV sagt „Nein“ zu einer generellen Verfassungsschutzabfrage und begleitet den Gesetzgebungsprozess weiter kritisch. (Foto: DJV) |
DJV und Forum Waffenrecht begrüßen dieses Nein zu einer verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Die Bundesregierung verweist mit Bezug auf den vom Land Niedersachsen eingebrachten Gesetzentwurf auf die fehlende Notwendigkeit. Außerdem solle der Verwaltungsaufwand begrenzt werden. Die Waffenbehörden könnten bereits heute eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden durchführen, auch wenn diese nicht verpflichtend sei.
Mit der Entscheidung der Bundesregierung ist der Gesetzesentwurf allerdings noch nicht vom Tisch. Nun wird der Bundestag beraten.
PM/fh