In Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 1. Januar 2020 eine neue Biberverordnung in Kraft treten, die Maßnahmen gegen den Biber erleichtern soll.
Die wesentliche Neuerung durch die Biberverordnung besteht laut Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald darin, dass es künftig in erheblichem Umfang möglich sein wird, Maßnahmen gegen den Biber zu ergreifen, ohne dass dafür im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen ist. Im Verordnungstext seien unter anderem genau die Tatbestände geregelt, für die es eine solche Ausnahmegenehmigung nicht mehr bedürfe.
Die neue Biberverordnung soll den Umgang bei drohenden Schäden erleichtern und sieht auch eine Tötung des Bibers als letzten Ausweg vor. (Foto: Markus Lück)
Hierunter würden zum Beispiel drohende Havarien, wie Deichbrüche oder Überschwemmungen von Verkehrsinfrastruktur fallen, die durch Borchert verursacht seien. In diesem Fall könnten die beispielsweise Wasser- und Bodenverbände oder betroffenen Unternehmen (Deutsche Bahn) künftig selbstständig Maßnahmen gegen den Biber und seine Bauten und Dämmen ergreifen. Die Tötung eines Bibers sei dabei der letzte Ausweg.
Seit seiner Wiederauswilderung Mitte der 70er bis Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts hat sich der Bestand wieder stark erholt und liegt Schätzungen zufolge bei bis zu 3.000 Bibern.
fh