Kusel. Staatsanwaltschaft nimmt Anklage wegen Wilderei von 2017 wieder auf. (Symbolbild: U.J. Alexander / stock.adobe.com)
Kusel-Ermittlungen ergaben Erkenntnisse zu Vorfall im September 2017
Basierend auf den umfangreichen Ermittlungen im Rahmen des Kusel-Prozesses hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine weitere Anklage gegen den Hauptangeklagten wegen mutmaßlicher Jagdwilderei und versuchter Körperverletzung erhoben, so Berichten von SWR Aktuell zu entnehmen.
Der Angeklagte Andreas S. soll im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg illegal ein Reh geschossen haben, wobei er von einem Zeugen beobachtet worden war. Der Zeuge habe sich dem Fahrzeug des mutmaßlichen Wilderers in den Weg gestellt. Dieser sei daraufhin auf den Zeugen zugefahren, der sich nur noch durch einen Sprung auf die Seite schützen konnte.
Der Ermittlungen in diesem Fall waren aufgrund zweier Zeugenaussagen der Vergangenheit, die Andreas S. ein Alibi verschafft hatten, eingestellt. Einer der Zeugen nahm seine Aussage bezüglich des Alibis nun zurück. Aus diesem Grund und weil es im Rahmen der Kusel-Ermittlungen zu neuen Erkenntnissen gekommen sei, habe die Staatsanwaltschaft den Fall nun neu aufgerollt.
lb