In Mecklenburg-Vorpommern können sich Jäger demnächst auf eine neue Jagdzeitenverordnung einstellen.
Nandus sollen zukünftig bejagbar sein: Jährlinge ganzjährig, Hähne und Hennen vom 1. November bis 31. Januar (Foto: AndyFaeth / Pixabay)
Wie aus einem Entwurf des Umweltministeriums hervorgeht, soll unter anderem für wiederkäuendes Schalenwild in Zukunft altersunabhängig eine Jagdzeit bis zum 31. Januar gelten. Ferner sollen Nandus eine Jagdzeit erhalten, während die der Waldsaatgans entfällt. Zudem sollen abweichend vom Bundesjagdgesetz Nachtzielgeräte und künstliche Lichtquellen bei der Jagd auf Schwarzwild erlaubt werden.
fh