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Neue Regeln zum Umgang mit dem Wolf

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Am gestrigen Donnerstag haben die Abgeordneten im Bundestag neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes müssen noch den Bundesrat passieren.

Neben Änderungen bei der finanziellen Förderung von Herdenschutzmaßnahmen, wie beispielsweise der Anschaffung von Herdenschutzhunden oder Herdenschutzzäunen gibt es auch Änderungen bei der Entnahme von Wölfen. Nach den neuen Regeln beschränkt sich eine Abschussgenehmigung nicht explizit auf einen einzelnen Wolf.

Nahaufnahme vom Auge eines Wolfes
Foto: pixabay/sandrapetersen

Falls sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf zuordnen lassen oder dieser im Gelände nicht sicher erkannt werden kann, dürfen auch andere Wölfe beim akuten Auftreten von Nutztierrissen entnommen werden. Im Gesetzentwurf ist weiterhin vorgesehen, dass die Entnahme von Wölfen durch die Jagdausübungsberechtigten geschehen soll.

In jedem Fall dürfen aber nur Grauhunde entnommen werden, wie die zuständige Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

ml

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