Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat im Oktober 2014 entschieden, das Europäische Patent zur Z6-Optik von Swarovski Optik zu widerrufen. Es weise keine erfinderische Höhe auf.
Im Juli 2011 hat Swarovski zur Feststellung der Verletzung des deutschen Gebrauchsmusters und des Europäischen Patents am Landgericht Düsseldorf und in Großbritannien eine Klage gegen Leica Camera AG eingebracht.
Zuletzt war durch ein britisches Berufungsgericht im Juni 2014 die Entscheidung des britischen Patentgerichts vom Mai 2013 bestätigt worden, wonach die Leica Camera AG ein Patent des Z6 Zielfernrohres von Swarovski Optik verletzt habe. Bisher haben Gerichte und Ämter insgesamt 5 Entscheidungen hinsichtlich des Rechtsbestandes der Schutzrechte dieser Patentfamilie getroffen. 4 dieser Entscheidungen haben Swarovskis Patent bestätigt.
Der Widerruf des Patents gilt ab sofort und für alle Mitgliedstaaten der EU. Doch gegen den Beschluss der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes will Swarovski weitere Rechtsmittel ergreifen. Es handelt sich daher wohl noch immer um ein nicht abgeschlossenes Verfahren.
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