Ab sofort müssen Büchsenpatronen für die Jagd auf Frischlinge (bis 15 Kilogramm) in Nordrhein-Westfalen eine Auftreffenergie (E 100) von mehr als 1.000 Joule haben. Damit ist der Erlass von Ende Oktober vergangenen Jahres aufgehoben.
Aufgrund der stark gestiegenen Schwarzwildbestände in Nordrhein-Westfalen wurde 2008 das Mindestkaliber für die Frischlingsbejagung herabgesetzt. Damals galt die .22 Hornet als Mindestkaliber.
Mit dem neuen Erlass ist das Mindestkaliber für Frischlinge bis 15 Kilogramm (aufgebrochen) identisch mit dem gesetzlich geltenden Mindestkaliber für Rehwild.
-hei-