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NRW: Expertenanhörung zum Landesjagdgesetz

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In der gestrigen Expertenanhörung zur Novellierung des Landesjagdgesetzes im Umweltausschuss des Landtages erläuterten Präsident Ralph Müller-Schallenberg und Vizepräsident Hans-Jürgen Thies die bereits schriftlich eingereichte Stellungnahme des Landesjagdverbandes NRW.

Nach der Expertenanhörung zuversichtlich: Ralph Müller-Schallenberg (m.), Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Vizepräsident Hans-Jürgen Thies (l.) und Vizepräsident Georg Kurella (r.) (Foto: LJV)

In der zweieinhalbstündigen Anhörung wurde klar, dass die Novellierung des Landesjagdgesetzes ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist. Zugleich erläuterten die Vertreter des Landesjagdverbandes aber auch, dass noch wesentlicher Nachbesserungsbedarf am Entwurf besteht.

Dabei geht es insbesondere um die Aufnahme folgender Regelungen:

  1. Uneingeschränkte Aufnahme des Federwilds entsprechend dem Bundesjagdgesetz in das Landesjagdgesetz. Die derzeitige Regelung gilt als nicht praktikabel, ein Schutz bestimmter Federwildarten über ganzjährige Schonzeiten als wirksamer.
  2. Wiedereinführung der Pflichthegeschau beim Rehwild zur Transparenz auch gegenüber der nichtjagenden Bevölkerung.
  3. Ermöglichung flächendeckender Bejagung auch in Naturschutzgebieten zur Abwendung von Seuchengefahren wie der Afrikanischen Schweinepest (Landesnaturschutzgesetz).
  4. Finanzierung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung aus öffentlichen Mitteln statt aus der Jagdabgabe.

Während die Befragung selbst weitgehend sachlich ablief, versuchen interessierte Kreise auch weiterhin Medien und die Öffentlichkeit zu manipulieren. So wollen sie glauben machen, alle zukünftig dem Jagdrecht unterstellten Tierarten sollten auch bejagt werden, verschweigen aber, dass die meisten durch die vorgesehenen ganzjährigen Schonzeiten einen deutlich besseren Schutz als im Naturschutzrecht erfahren. Der Landesjagdverband geht gegen entsprechende Manipulationsversuche vor. Auch Jäger selbst sollten tunlichst die unzutreffende Formulierung „jagdbare Tierarten“ vermeiden, die einen falschen Eindruck vermittelt.

Müller-Schallenberg rechnet damit, dass das künftige Landesjagdgesetz zum neuen Jagdjahr am 1. April 2019 in Kraft sein wird. Er wies darauf hin, dass die Leistungen der Jägerschaft für Natur und Gesellschaft stets parteiübergreifend anerkannt worden seien.

PM LJV

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