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NRW-Jagdgesetz: Einen Schritt weiter

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Für die Jäger in Nordrhein-Westfalen ist ein neues Jagdgesetzt deutlich näher gerückt.

Noch vor der Sommerpause sollen die Novelle des Landesjagdrechts sowie eine neue Kormoranverordnung im nordrhein-westfälischen Landtag beraten werden.

Die Eckpunkte für die Überarbeitung wurden vom Kabinett gestern verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren. Mit der Novellierung solle das Landesjagdgesetz wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden und die anvisierte Kormoranverordnung eine Regulation des Bestandes in eingeschränkten Fällen ermöglichen.

Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg fordert eine rasche Umsetzung des neuen Landesjagdgesetzes (Foto: Sebastian Jakob)

Der Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, Ralph Müller-Schallenberg, kommentierte den vorgelegten Entwurf als „Dringend erforderlich, entschlossen und fair“. Jetzt komme es auf eine zügige Beratung und Verabschiedung des Gesetzes an. Er zeige sich zuversichtlich, dass das gegen den Widerstand des gesamten ländlichen Raumes verabschiedete Landesjagdgesetz wieder „vom Kopf auf die Füße“ gestellt und praktischen Erfordernissen gerecht wird.

Zu den Eckpunkten der Jagdrechts-Novelle gehören die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis und die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung sowie eine Erhöhung der Kirrmenge auf 1 Liter.

fh

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