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NRW-Jagdgesetz wird weiterentwickelt

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Das Nordrhein-Westfälische Umweltministerium drückt beim neuen Jagdgesetz auf die Tube. So soll der Referentenentwurf für eine „praxisorientierte Weiterentwicklung des Landesjagdgesetzes“ bereits im 1. Halbjahr 2018 auf dem Tisch liegen.

Ein 1. Rahmen für die Novellierung des Landesjagdgesetzes wurde vergangenen Freitag unter Leitung von Staatssekretär Dr. Bottermann im Landesjagdbeirat erörtert. „Es ist wichtig, alle Akteure in den Dialog einzubinden. Denn wir wollen handwerkliche Fehler im alten Landesjagdgesetz durch praxisnahe Entscheidungen und unter Beachtung naturschutzfachlicher und gesellschaftlicher Anforderungen so schnell wie möglich beheben“, sagte Bottermann.

In NRW ist die Bejagung des Fuchses am Kunstbau ab der kommenden Jagdsaison wieder flächendeckend möglich (Dr. Karl-Heinz Betz)

Als eine 1. Maßnahme sei auf Empfehlung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung die Bejagung des Fuchses am Kunstbau für die kommende Jagdsaison für ganz Nordrhein-Westfalen ermöglicht worden. Die Intensivierung der Fuchsjagd sei insbesondere in den Gebieten erforderlich, in denen es sensible Bestände bodenbrütender Vogelarten wie z.B. Feldlerche, Kiebitz oder auch Niederwild-Arten wie Rebhuhn gibt.

PM/fh

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