ANZEIGE

NRW: Rehwildjagd im April

9094

Am 31. Januar kündigte das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen jagdliche Maßnahmen als Reaktion auf die Kalamitätsschäden in den Wäldern an.

Bislang sind Wiederbewaldungsmaßnahmen auf einer Fläche von 40.000 Hektar nötig. Zu ihrer Unterstützung werden die Unteren Jagdbehörden ermächtigt, für Gebiete mit hohen Schäden die Jagdzeiten zu verändern. In Gebieten unter 450 Meter Höhenlage können Schmalrehe und Rehböcke vom 1. bis 30. April frei gegeben werden. In Mittelgebirgen über 450 Meter ist dies vom 15. bis zum 30. April möglich. Diese Regelung gilt bis zum Jagdjahr 2024/25.

Eine vorgezogene Jagdzeit auf Rehbock und Schmalreh ist in NRW möglich (Foto: Dr. Karl-Heinz Betz)

Vor der Entscheidung sind jeweils die Jagdbeiräte anzuhören.

rdb

ANZEIGE
Aboangebot