In Nordrhein-Westfalen tritt heute die 2. Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung in Kraft.
Wie der Landesjagdverband mitteilt, wird dadurch insbesondere das Verbot der Bewegungsjagd sowie des Hundeeinsatzes bei der Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 16. Januar bis 31. Juli aufgehoben, wofür sich der Verband eingesetzt habe.
Zur aktuellen Landesjagdzeitenverordnung …
fh