Am 5. August hatte das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass Wildschweinlebern mit sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ stark belastet sind.
Wildschweinleber: Wegen angereicherter „Ewigkeitschemikalien“ wird vom Verzehr abgeraten. (Quelle: Rolf D. Baldus)
Vom Verzehr in Rheinland-Pfalz wurde dringend abgeraten. Das Inverkehrbringen, also Verkauf und kostenlose Abgabe an Dritte, sowie die Verarbeitung sind untersagt.
Auf Nachfrage der DJZ teilen die Behörden in Nordrhein-Westfalen mit, dass die besondere Belastung auch für dieses Bundesland zutrifft.
Die bereits seit längerem bestehenden Warnungen müssten aufgrund neuerer Untersuchungsergebnisse unterstrichen werden. Lebern von Wildschweinen, die in NRW erlegt wurden, sollen keinesfalls gegessen werden.
Die Belastung des Organs mit sogenannten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ist zum Teil erheblich erhöht. Für diese Substanzen gibt es keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen. Sie bauen sich offenbar nicht oder nur sehr langsam wieder ab. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung müssen kurzfristig erhöhte Aufnahmemengen nicht zwangsläufig zu gesundheitsgefährdenden Konzentrationen im Blut führen.
Die Verzehrempfehlung bezieht sich ausdrücklich nur auf die Lebern, da sich in diesem Organ solche Stoffe besonders anreichern können. Mit dieser Empfehlung soll nicht die Jagd und der Verzehr von Wildschweinefleisch verleidet werden, so die Düsseldorfer Behörde.
rdb