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Nutria – Trichinenbeschaupflicht wird abgeschafft

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Bis dato müssen Nutria, die dem menschlichen Verzehr zugeführt werden, auf Trichinen untersucht werden. Doch im Laufe dieses Jahres wird die Pflicht gekippt.

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Nachfrage der Redaktion mitteilt, wird diese Bestimmung aus der Lebensmittelhygieneverordnung im Laufe des Jahres gestrichen. Nutrias dürfen also danach ohne zuvor erfolgte Trichinenbeschau in der Küche verwertet werden. Die gesetzliche Veränderung wird aller Voraussicht nach im Herbst umgesetzt sein.

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Nutrias auf dem Teller: die Pflicht zur Trichinenbeschau wird abgeschafft (Foto: Peter Schmitt)
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