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Pony erlegt – Jagdschein weg

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Dem 64-jährigen Jäger aus Berlin, der bei der Jagd irrtümlich ein Islandpony für ein Wildschwein hielt und erlegte, werden Jagdschein und Waffenbesitzkarte entzogen. Er sei „waffenrechtlich unzuverlässig”, so die Urteilsbegründung.

 

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass dem Mann, der im August 2012 ein Pony auf der Koppel erschoss, der Jagdschein entzogen wird, da es anzunehmen sei, dass der Jäger Waffen oder Munition leichtfertig verwende. Der Angeklagte gab zu seiner Verteidigung vor, dass ein einziger Fehlschuss seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht in Frage stellen könne.
as
 


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