Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2014:
Ein Jäger bindet ein verendetes Reh an die Anhängerkupplung seines Geländewagens und schleift es auf der Landstraße hinter sich her. Problem: Ein anderer Fahrer beobachtet die unweidmännische Bergung und macht ein Beweisfoto. Dies lässt er den Medien zukommen. Der zuständige Redakteur beim Nordkurier verfasst einen kritischen Artikel, in dem er den Jäger als Rabauke bezeichnet (die DJZ berichtete in der Ausgabe 7/2014). Der betroffene Jagdpächter fühlte sich dadurch beleidigt. Er stellte Strafanzeige vor dem Amtsgericht Pasewalk und bekam auch noch Recht. Der Redakteur wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Wie der Nordkurier in eigener Sache berichtet, habe die vorsitzende Richterin ihre Entscheidung damit begründet, dass als Rabauke eher ein Kind zu bezeichnen sei. Dies müsse sich ein Mann aber nicht gefallen lassen. Die Berichterstattung sei pfeffrig und scharf gewesen, gibt der Nordkurier die Richterin wieder. Die Zeitung will das Urteil gegen ihren Redakteur nicht akzeptieren und hat bereits angekündigt, dagegen vorzugehen. sj