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„Rabauken-Jäger“-Urteil: Weitere Strafanzeige gegen Nordkurier

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01.06.2015

Noch eine Strafanzeige gegen den „Nordkurier“: Nachdem ein Redakteur der Tageszeitung wegen Beleidigung für die Überschrift „Rabauken-Jäger“ zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt wurde, ist jetzt auch der Chefredakteur dran.

 

Der zuständige Staatsanwalt stellte gegen ihn Strafanzeige – auch wegen Beleidigung. Das berichtet die „Bild-Zeitung“. In einem Kommentar hatte sich Chefredakteur Lutz Schumacher über die Verurteilung seines Mitarbeiters beschwert.
 
Das war für den Staatsanwalt zuviel, er fühlte sich in dem Kommentar persönlich angegriffen. Das teilte der Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler in einem am Freitag verbreiteten Schreiben mit.
Dabei hatte Chefredakteur Schumacher lediglich geschrieben, der Staatsanwalt habe sich „im Gerichtssaal mit Schaum vor dem Mund über die Presse“ erregt.
Gegenüber der „Bild-Zeitung“ sagte Schumacher: „Die Staatsanwaltschaft entlarvt sich in ihrer Pressemitteilung selbst. Sie wollte offenbar gar nicht nur gegen das Wort „Rabauke“ vorgehen, sondern in Missachtung unseres Grundgesetzes den gesamten Nordkurier-Artikel zensieren.“
Auch der Deutsche Journalisten-Verband hatte auf das hohe Gut der Pressefreiheit verwiesen und vor deren Beschneidung durch Gerichte gewarnt.
Der „Nordkurier“ hat indessen Berufung gegen die Geldstrafe für den Reporter eingelegt. Der Prozess geht voraussichtlich zur nächsten Instanz und wird am Landgericht Neubrandenburg verhandelt.
 
sj
 
 


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