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Rehschleifer darf Jagdschein behalten

1964


In dem Fall, bei dem ein Jäger Ende Mai 2014 im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) ein verendetes Stück Rehwild hinter seinem Auto hergezogen hat, hat das Verwaltungsgericht Greifswald nun einen Vergleich beschlossen, dem die Jagdbehörde und der Anwalt des 74-jährigen Grünrocks zustimmten, wie svz.de berichtet.

 

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Das im Straßenverkehr getötete Reh war mit einem Seil an die Anhängekupplung gebunden und wurde über die Straße weggeschleift (Foto: privat)
Den eingezogenen Jagdschein bekommt der Jäger zurück und 500 Euro gehen als „Strafspende“ seitens des Grünrocks an den Jagdverband.
ml
 


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