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Rheinland-Pfalz: Kormoran darf zukünftig wieder bejagt werden

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In Rheinland-Pfalz erhält der Kormoran wieder eine Jagdzeit: Vom 16. August bis 14. Februar darf er ab der Veröffentlichung des Beschlusses wieder bejagt werden.
 
Ziel der Jagdzeit ist es laut Umweltministerium „das gestörte Gleichgewicht“ zwischen Kormoranen und Fischbeständen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Laut Kormoran-Verordnung darf der „schwarze Räuber“ allerdings nicht in der Zeit vom 20. September bis 10. Oktober sowie vom 10. Januar bis 15. Februar in ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebieten bejagt werden.
 
Damit ist die komplizierte Einzelfallentscheidung für Abschüsse in Rheinland-Pfalz vom Tisch.
 
Derzeit ist die Kormoran-Verordnung noch nicht in Kraft. Daher hat er noch keine Jagdzeit (Stand: 5. Februar)!
 
 
 
-hei/pm-
 

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