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Rheinland-Pfalz: Vegetarier erreichen Befriedung

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In einem Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz zugunsten eines Ehepaars entschieden, welches die Jagd auf ihren etwa 2 ha großen Grundstücken ablehnte.

Im Regelfall sieht das Bundesjagdgesetz die flächendeckende Bejagung aller zu einem Jagdbezirk gehörenden Grundflächen vor (Foto: Svenja Wölfinger)

In einer mündlichen Verhandlung (1 K 251/20.KO) konnten die Kläger, die seit 1982 auf einem Bauernhof im Norden von Rheinland-Pfalz leben und nach eigenen Angaben seit 1986 Vegetarier sind, vor Gericht glaubhaft darlegen, dass sie die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnen.

Die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG seien im Fall der Kläger gegeben. Danach sind Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und im Eigentum einer natürlichen Person stehen, auf Antrag des Grundeigentümers zu befriedeten Bezirken zu erklären. Die jagdrechtliche Befriedung des Grundeigentums soll nun mit Ablauf des Jagdjahres 2021/22 erfolgen. Allerdings können die Beteiligten gegen das Urteil noch Berufung beantragen.

fh

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