Der LJV Rheinland-Pfalz startet eine Kampagne gegen die Novellierung des Jagdgesetzes (Symbolbild: nmann77 stock.adobe.com)
Aufruf zum Warnstreik. Keine Fallwildbeseitigung mehr
Die geplante Novellierung des Jagdgesetzes in Rheinland-Pfalz stößt auf Widerstand. Insbesondere die rheinlandpfälzischen Jäger und der Landesjagdverband wehren sich gegen die geplanten Änderungen. Unter dem Motto “Wer macht´s wenn nicht wir” startet der LJV nun eine Protestkampagne gegen die Novellierung:
Einige der Punkte in dem Gesetzesentwurf fallen laut LJV so aus:
– Das bewährte Reviersystem wird durch Begehungsscheine
für Grundstückseigentümer und Jagdbezirke für
„Bewirtschaftungsgemeinschaften“ entkernt.
– Die Rechtskreise Jagd, Natur und Wald werden vermischt,
insbesondere durch den erheblichen Einfluss fachbehördlicher
Stellungnahmen auf die Abschussplanung bei starker Überbetonung
forstlicher Interessen.
– Es werden erhebliche Sanktionen angedroht, wenn die
forstbehördlichen Stellungnahmen eine Gefährdung der
„im allgemeinen Interesse liegenden Wirkungen des Waldes“
feststellen.
– Dam- und Muffelwild muss außerhalb sogenannter Duldungsbezirke
ohne Schonzeit und nur unter Beachtung des Muttertierschutzes
bejagt werden.
– Der Kreisjagdmeister wird nicht mehr unter direkter Beteiligung
der Jägerschaft im Kreis gewählt.
– Unsere freiwilligen Leistungen bei der Jungwildrettung
und beim Wildmonitoring werden gesetzliche Pflicht.
Der LJV ruft die Jäger u.a. wegen dieser Punkte zum Protest und zum Streik auf, etwa sich bis Ende August nicht mehr um das Fallwild im Straßenverkehr zu kümmern. “Das Einstellen der Fallwildentsorgung ist ein erstes Zeichen des Protests auf der unteren Leiter der Eskalations-Skala“, heißt es weiter. pm/al
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