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Rodewalder Wolfsrüde: Hahn in Ruh

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Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Rodewalder Wolfsrüden GW717m läuft aus und wird auch nicht verlängert.

Das gab das Niedersächsische Umweltministerium heute bekannt. „Es hat sich gezeigt, dass das Bundesnaturschutzgesetz in seiner bisherigen Form untauglich war, Problemen mit bestimmten Wölfen zu begegnen. Es hat uns gezwungen, einen Wolf um jeden Preis zu individualisieren, was vollkommen realitätsfern war. Wir haben es dennoch versucht, indem wir einen ausländischen Experten im Fallenstellen engagiert haben. Dies ist für die Zukunft kein erfolgversprechender Weg“, so Umweltminister Olaf Lies. So fielen allein für GW717m Kosten von rund 100.000 Euro an. Insgesamt investierte das Land im vergangenen Jahr weit über 1 Mio. Euro in den Schutz vor Wölfen.

Der Schutz vor Wölfen kostet Millionen-Beträge (Foto: Pixabay)

Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetz gebe es künftig mehr Handlungsspielraum: „Wo Wölfe einen ausreichenden Schutz überwinden, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Beim Abschuss ist jetzt aber keine Individualisierung mehr notwendig. Wenn ein Wolf geschossen wird, wartet man ab, ob die Nutztierrisse nachlassen. Das Risiko der Strafbarkeit für Jäger, die das Land oder die Landkreise bei dieser Aufgabe unterstützen, fällt damit endlich weg. Denn es muss nicht mehr der krampfhafte Versuch unternommen werden, von mehreren Wölfen auf Anhieb den zu entnehmen, der durch DNA Analyse nachgewiesen werden konnte.“

Für GW717m bedeute das: Sollte er fortan unauffällig bleiben, bleibe er unbehelligt. Sobald er jedoch wieder beginne, ausreichend geschützte Nutztiere zu reißen, würde unverzüglich eine neue Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht – dann im Sinne der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes.

PM/fh

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