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Sachsen-Anhalt: Änderungen im Jagdgesetz

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Der Landtag in Magdeburg hat gestern das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes (LJagdG) beschlossen.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören neben der Aufhebung des Verbotes von Schalldämpfern auch die Einführung einer Jagdzeit für die Nilgans sowie die Einführung einer Mitwirkungspflicht für Landwirte zur Verhinderung von Wildschäden in Mais und Rapskulturen.

Der Landesjagdverband hat eine Kurzfassung weiterer Änderungen im LJagdG veröffentlicht:

Nilgänse dürfen auch in Sachsen-Anhalt zukünftig gejagt werden (Foto: Pixabay)
  • Ausnahmeregelung bei Erntejagden für den Einsatz mobiler Ansitzeinrichtungen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1)
  • Jagdkatasterdaten für Jagdgenossenschaften zum Selbstkostenpreis (§14 Abs. 6)
  • Erleichterungen bei der Übertragung von Vollmachten zur Vertretung in der Jagdgenossenschaften (§ 14 Abs. 4 )
  • Einführung freiwilliges Moratorium zum Rebhuhn
  • Einführung von regionalen Schonzeiten für die Türkentaube
  • Verlängerung des temporären Abschussverbots für den Iltis um ein Jahr
  • Erweiterte Befugnisse beim Aussetzen von Wild (§33)
  • Aufhebung des Fütterungsverbots für Rebhuhn- und Fasanenküken in Aufzuchtanlagen (§34 Abs. 4)

Wann die Änderungen in Kraft treten, wird noch bekannt gegeben.

fh

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