Schonzeitaufhebungen für Sauen gibt es vor dem Hintergrund der ASP bereits in einigen Bundesländern. Nun wird in Sachsen das Landesjagdgesetz geändert.
Bereits am vergangenen Mittwoch war es beschlossene Sache: Die Abgeordneten im sächsischen Landtag stimmten für eine Änderung des Landesjagdgesetzes. Alle beschlossenen Änderungen treten jedoch erst ab Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt in Kraft. Wann dies geschehen soll, ist bislang unklar.
Die drohende Afrikanische Schweinepest sorgt nun für eine Änderung des Landesjagdgesetzes in Sachsen (Foto: Peter Diekmann)
Die Änderungen im Einzelnen:
– Das Verbot zur Jagdausübung unter Verwendung von Schusswaffen mit Schalldämpfern wird gestrichen. Weiterhin bedürfen der Erwerb sowie Besitz von Schalldämpfern einer waffenrechtlichen Erlaubnis durch die zuständigen Waffenbehörden.
– Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann die Fangjagd auf Sauen bei Ausbruch der ASP in Deutschland oder eines an Sachsen angrenzenden Staates abweichend von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Jagdgesetzes erlauben.
– Weiterhin kann das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft bei Ausbruch der ASP in Deutschland oder eines an Sachsen angrenzenden Staates die Verwendungs- und Nutzungsverbote für Nachtzieloptiken des Bundesjagdgesetzes einschränken.
Trotz dieser neuen Regelungen dürfen Nachtzieloptiken nicht ohne weiteres bei der Jagd eingesetzt werden. Ohne eine Änderung des Waffengesetzes bedarf die Verwendung derartiger Hilfsmittel der Genehmigung des Bundeskriminalamtes.
ml