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Schalldämpferregelung gelockert

1999


02.02.2016

Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) berichtet über einen Erfolg: Jäger können nun einfacher Schalldämpfer für die Jagd erwerben. So habe das rheinland-pfälzische Innenministerium eine pragmatische Genehmigungsregelung auf den Weg gebracht.

 

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(Foto: LJV Rheinland-Pfalz)
Verboten seien Schalldämpfer im Jagdbetrieb zwar nicht gewesen, doch bürokratische Hürden hätten den Erwerb nahezu unmöglich gemacht. Das ändere sich nun, denn das Innenministerium empfehle seinen nachgeordneten Waffenbehörden, auf „begründeten Antrag“ hin ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen (mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber) durch Jäger anzuerkennen.
Lautlos werde die Jagd durch den Einsatz von Schalldämpfern dennoch nicht. Schalldämpfer seien nämlich nicht in der Lage, den Knall eines Schusses komplett zu unterdrücken. „Es wird lediglich der sogenannte Mündungsknall gedämpft, also das Geräusch, das direkt an der Mündung der Waffe entsteht“, erklärt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Es ist diese Geräuschquelle, die es zu unterdrücken gilt, um bleibende Hörschäden bei der Jagdausübung zu vermeiden.“
Bei großkalibrigen Waffen entstehe ein Knall mit einer Lautstärke von mehr als 160 Dezibel (dB). Ein brauchbarer Schalldämpfer reduziere diesen Knall des Schusses um bis zu 25 dB. Da Jagdgeschosse aber mit Überschallgeschwindigkeit fliegen würden, würden sie während ihres Fluges bis zum Ziel ein Überschallknall erzeugen, der trotz des Einsatzes von Schalldämpfern nach wie vor deutlich hörbar sei. Einen „lautlosen“ Schuss, wie er in Action-Filmen zu hören sei, werde es also in der Jagdpraxis nicht geben.
 
PM/fh
 
 
 


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