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Schleswig-Holstein: Mit Nachtsichttechnik auf Haarraubwild und Nutria

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Neue Regelungen zu Wolf, Haarraubwildbejagung und Schießübungsnachweis nach Jagdgesetzes-Novellierung.

Nutria mit seinen markanten Stiftzähnen.
Zukünftig kann in Schleswig-Holstein auf Haarraubwild und Nutria mithilfe von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen gejagt werden. Diese Regelung bestand bisher nur für die Bejagung von Schwarzwild. (Symbolbild: www.stock.adobe.com)

Die Novellierung des Jagdgesetzes in Schleswig-Holstein hält einige wichtige Neuigkeiten für Jägerinnen und Jäger bereit. Neben der Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz wurden weitere wichtige Anpassungen vorgenommen, so der Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein zu entnehmen.

Mit der Neufassung ist in Zukunft für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden ein Schießübungsnachweis erforderlich. „Diese Regelung dient dem Tierschutz und der Sicherheit bei Gesellschaftsjagden. Gerade bei Gesellschaftsjagden sind die Anforderungen in Bezug auf die Schießfertigkeit sehr hoch“, so Land- und Forstwirtschaftsminister Werner Schwarz.

Darüber hinaus darf zukünftig auf Haarraubwild und Nutria mithilfe von Nachtsichtvorsätzen und -aufsätzen gejagt werden. „Wir steigern damit die Effizienz in der Bejagung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria“, erklärte der Minister.

lb

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