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Schleswig-Holstein: Wolf ins Jagdrecht aufgenommen

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Entnahme sogenannter Problemwölfe und Umgang mit schwer verletzen Wölfen sind Bestandteil der Gesetzesänderung

Zwei Wölfe auf einem Felsen.
Die Entscheidung des Landtags bedeute für Jägerinnen und Jäger vor allem mehr Rechtssicherheit. (Symbolbild: www.stock.adobe.com)

Am Mittwoch den 13.12. hat der schleswig-holsteinische Landtag zugestimmt, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Zuvor wurde in den vergangenen Monaten kontrovers über den Änderungsantrag diskutiert, berichtet der NDR. Die Entscheidung des Landtags bedeute für Jägerinnen und Jäger vor allem mehr Rechtssicherheit. In Einzelfällen könnten sogenannte Problemwölfe nun rechtssicher entnommen werden und auch der Umgang mit schwer verletzten Wölfen sei Teil der Gesetzesänderung. Der Schutzstatus des Wolfes ändere sich jedoch nichts, so Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU).

Naturschützer des BUND kritisieren hingegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, da diese Maßnahme aus ihrer Sicht keine Nutztierrisse verhindere. Der Schwerpunkt müsse „weiterhin auf einem unbürokratisch geförderten Herdenschutz liegen“, zitiert der NDR Joachim Schulz vom BUND Schleswig-Holstein.

lb

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