Ab dem 1. September verbietet die Schweizerische Post den Versand von Waffen, Waffenbestandteilen, Munition und Munitionsbestandteilen aus der Schweiz ins Ausland.
Dieses Verbot betrifft alle Sport- (zum Beispiel Luftgewehr und Pistole), Jagd- und Armeewaffen. Durch die steigenden Sicherheitsanforderungen sieht sich die Schweizerische Post nicht in der Lage, den Transport von Waffen in Postsendungen bis zur sicheren Zustellung beim Empfänger im Ausland zu gewährleisten.
Alle Postsendungen, die ab dem 1. September fürs Ausland bestimmt sind und Waffen enthalten werden an den Absender zurückgesendet. Der Versender kann für Folgeschäden und administrative Kosten finanziell belangt werden. Waffen, die innerhalb der Schweiz oder nach Liechtenstein versandt werden sollen, sind von dem Verbot nicht betroffen.
-hei/pm-