Ein Querschläger hatte bei einer Drückjagd am 15. November 2014 bei Adelberg (Baden-Württemberg) einen vorbeifahrenden Pkw getroffen. Die Staatsanwaltschaft Ulm stellt das Verfahren gegen 2 Jäger ein.
Nach umfangreichen Ermittlungen soll ein 50-jähriger Jäger den Schuss auf eine Sau abgegeben haben, der dann als Querschläger die Windschutzscheibe eines vorbeifahrenden BMW durchschlug. Die Fahrerin erlitt einen Schock. Außerdem musste sich der für das Revier zuständige Kreisjägermeister verantworten. Ihm wurde Unterlassung vorgeworfen, weil er es versäumt hatte, die Jagdgesellschaft vor Jagdbeginn über das richtige Verhalten zur Jagd in Straßennähe aufzuklären.
Die Staatsanwaltschaft Ulm stellte jetzt das Verfahren gegen den Schützen wegen Geringfügigkeit ein. Es war von Anfang an unstrittig, dass der 50-Jährige, der den Abzug betätigt hatte, keinen direkten Schuss auf das Auto abgegeben hatte. Den entstandenen Sachschaden hatten die Jäger bereits ersetzt.
dk