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Stierkopf am Grill

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Trophäen am Kühlergrill sind verboten, auch wenn sie aus Plastik sind.

Bei dem Stierkopf handelte es sich lediglich um ein Plastikimitat (Fotos: Polizeidirektion Kaiserslautern)

Die Autobahnpolizei Kaiserslautern staunte nicht schlecht, als sie heute Morgen auf einen Pickup kurz vor der Anschlussstelle Ramstein-Miesenbach aufmerksam wurden.

Denn dieser hatte neben einem serienmäßig auf der Motorhaube befindlichen Widderkopf noch zusätzlich einen großen Stierkopf aus Plastik am Kühlergrill befestigt.

Auch die zusätzlich am Fahrzeug angebrachten Beleuchtungselemente aus der Möbelindustrie sind auf jeden Fall ein Hingucker. Beides ist allerdings unzulässig, deshalb wurde dem 59-jährigen Fahrer die Weiterfahrt mit seinem Fahrzeug in dieser Form untersagt und ein Bußgeldverfahren wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis eingeleitet.

fh

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