Ein Stöberhundeführer, der bei einer Jagd auf Schwarzwild einen Unfall hat, ist über die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG) versichert. Das hat das Bundessozialgericht Kassel in letzter Instanz entschieden.
Geklagt hatte ein Stöberhundeführer, der bei einer Jagd auf Schwarzwild teilnahm und über einen Baumstamm stürzte und sich verletzte. Die SVLFG erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Die Begründung: Der Kläger sei „unternehmerähnlich“ tätig gewesen.
Die gegen den ablehnenden Bescheid eingereichte Klage hatte das Sozialgericht Regensburg (S 5 U 5027/14) abgewiesen. Der Unterzeichner zog vors Landessozialgericht, das zu seinen Gunsten entschied und einen Arbeitsunfall feststellte (L 2 U 108/15). Dieses Urteil wurde am 6. September 2018 vom Bundessozialgericht (B 2 U 18/17 R) bestätigt.
sl