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Strafbefehl nach tödlichem Jagdunfall

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Jagdgewehr im Einsatz.
Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.   (Symbolbild: stock.adobe.com)

Jäger wird bei Treibjagd tödlich getroffen. Amtsgericht erlässt jetzt Strafbefehl.

Anfang des Jahres war es im Rahmen einer Treibjagd in Volkach, Landkreis Kitzingen, zu einem tödlichen Jagdunfall gekommen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte für den 33-jährigen Schützen eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 beantragt. Laut Gerichtsangaben soll der ergangene Strafbefehl vom Dienstag noch nicht rechtskräftig sein, so berichtet der FränkischeTag. Sollte der Mann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen, werde es zu einer Hauptverhandlung kommen.

Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge habe der Schütze im Rahmen der Treibjagd einen Schuss auf ein Reh abgegeben, der jedoch fehlte. Das Projektil soll dann vom gefrorenen Boden abgeprallt sein und das Opfer, welches in einer benachbarten Jagdkanzel saß, getroffen haben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er hätte in diese Richtung überhaupt keinen Schuss abgeben dürfen, da er gewusst habe, dass der Jagdkamerad dort positioniert war.

lb

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