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Nordrhein-Westfalen

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Die nordrhein-westfälische Landesforstverwaltung veranstaltet jedes Jahr mehrere Gesellschaftsjagden, an denen interessierte Jägerinnen und Jäger gegen eine Standgebühr von 25 Euro teilnehmen können. Diese Standgebühr beinhaltet den Abschuss von Jährlingen, Kitzen, Kälbern, Frischlingen und Überläufern. Für männliche Stücke der Altersklassen I, II, und III (außer Jährlingen), sowie für Schwarzwild über zwei Jahre muss ein zusätzliches Abschussentgelt entrichtet werden. Diese Gebühren sind bei der Landesfortverwaltung zu erfragen.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Jagdtag vor oder nach der Gesellschaftsjagd zu buchen, oder an mehreren Drückjagden, die von verschiedenen Forstämtern abgehalten werden, teilzunehmen. Die genauen Termine werden von der Landesforstverwaltung bekannt gegeben. Wenn man sich für eine Gesellschaftsjagd bewerben möchte, muss man die Bewerbung an das zuständige Forstamt richten.

Informationen über die nordrhein-westfälischen Forstämter bekommen Sie beim

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf,

Telefon: 0211/45660, Fax: 0211/4566388

www.forst.nrw.de

poststelle@hf-westfalen-lippe.lfv.nrw.de

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